Parkvorschriften

Parkeringskontrol Nord hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Stadt als einen attraktiven und sicheren Raum für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer aufrechtzuerhalten. Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich über die Straßenverkehrsordnung sowie die geltenden Parkregelungen auf dem Laufenden zu halten.

Absolutes Haltverbot

Standsning forbudt skilt

Hier dürfen Sie nicht anhalten, auch nicht zum Ein- oder Aussteigenlassen von Passagieren.

Eingeschränktes Haltverbot

Parkering forbudt skilt

Hier dürfen Sie nicht parken, aber Sie dürfen bis zu 3 Minuten anhalten. Das Be- und Entladen von Gütern sowie das Ein- und Aussteigen von Passagieren ist erlaubt.

Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Parkeringsforbudszone skilt

Hier dürfen Sie in der gesamten Zone nicht parken, es sei denn, es gibt markierte Parkplätze. Eine Zone kann ein zusammenhängendes Gebiet wie ein Platz, eine Fläche oder Ähnliches sein. Das Parkverbot gilt in der ganzen Zone, vom Zonenschild, das den Beginn der Zone markiert, bis zum nächsten Schild, das das Ende der Zone anzeigt. Bitte beachten Sie, dass zu den Zonenschildern Zusatzschilder gehören können.

Zone für Spiel- und Sitzbereich

Opholds- og legeområde skilt

In dieser Zone gilt absolutes Haltverbot für Autos, außer an speziell dafür markierten Plätzen. Das Verbot gilt jedoch nicht für Fahrräder, Mopeds und Zweirad-Motorräder.

Parkuhr und Parkschein

Auf Parkplätzen, die mit Schildern mit Zeitbegrenzung versehen sind und keinen Ticketautomaten haben, müssen Sie eine Parkuhr benutzen. Es darf jeweils nur eine Parkuhr verwendet werden, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein muss. Die Parkuhr muss einen Zeiger haben, den Sie auf die Uhrzeit des Parkbeginns einstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung über die Parkuhren.

Wenn Sie auf einem Parkplatz parken, auf dem ein Ticketautomat vorhanden ist, müssen Sie den Parkschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. Achten Sie darauf, dass der Parkschein nicht verrutscht oder herunterfällt, wenn Sie die Autotür schließen oder ein Fenster kippen.

Kreuzungen und die 10-Meter-Abstandsregel

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist es nicht erlaubt, in einer Kreuzung oder näher als 10 Meter von der nächstgelegenen Ecke der kreuzenden Straße oder des Radwegs zu halten oder zu parken. Die 10-Meter-Regel gilt für alle Kreuzungen. Ziel der 10-Meter-Regel ist es, die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern, sodass Autofahrer Fußgänger, Radfahrer und Mopedfahrer besser erkennen können.

Falls die Ecke abgerundet ist, gilt die nächstgelegene Ecke, an der sich die Straßen in einem scharfen Winkel treffen. Als Faustregel können Sie den Abstand mit Pflasterplatten abschätzen: Die Platten sind 80 Zentimeter lang, sodass etwa 12,5 Platten zwischen Ihrem Auto und der Kreuzung liegen sollten.

Bürgersteig

Sie dürfen auf Fahrradwegen, Fußgängerwegen oder Bürgersteigen weder anhalten noch parken. Dasselbe gilt für Mittelstreifen, Verkehrsinseln und Ähnliches. Außerhalb von Ortschaften darf ein Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen teilweise auf dem Bürgersteig anhalten oder parken. Dies ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreitet.

Möchten Sie weitere Informationen?

Online oder in der Bibliothek können Sie außerdem die Straßenverkehrsordnung sowie andere Rechtsvorschriften zum Parken, zur Beschilderung und zur Erhebung von Parkgebühren einsehen. Die lokalen Parkbestimmungen finden Sie auf der Website der Gemeinde, in der Sie parken.